Beratung für die öffentliche Verwaltung und öffentliche Wirtschaft
Kommunalberatung, Organisationsberatung, Gebührenberechnung, Öffentliche Vewaltung
ONLINELEISTUNGEN

Die kommunale Gebührenkalkulation ist nach jeweiligem Kommunalabgabengesetz des Landes und den vorherrschenden Gegebenheiten zu erstellen. Insbesondere für kostenrechnende Einrichtungen besteht das Erfordernis der Aufstellung einer Gebührenkalkulation. Folgen einer nicht stimmigen Gebührenkalkulation sind z. T. monetär unabsehbar und beschädigen das Ansehen der öffentlichen Verwaltung und deren Verantwortungsträger in der Öffentlichkeit oft nachhaltig. Eine Prüfung eines unabhängigen Dritten kann deshalb angezeigt sein.

Gebührenkalkulationen sind nur zeitlich begrenzt wirksam. Die Kommunalabgabengesetze fordern deshalb deren rechtzeitige Anpassung, wenn neue, zu berücksichtigende Umstände eingetreten sind oder wenn die Gültigkeitsdauer der Gebührenkalkulationen abgelaufen sind.

Liegen alle erforderlichen Daten zur Anpassung vor, empfiehlt sich eine solche u. U. in Onlineleistungen herstellen zu lassen, da produktfremde Kosten, wie Reisekosten usw. vermieden werden können.

Benötigt werden alle Grundlagendaten für die Gebührenkalkulation. Die Betrachtung und Bewertung der Gebührenkalkulation oder dessen Anpassung wird als Gutachten mit zweijähriger Gewährleistung ausgeführt, welches schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form einer Power Point Präsentation den Gremien vorgelegt bzw. präsentiert werden kann.

Für das Produkt ist die Einreichung vorhandener Ausgangsdaten notwendig.

Gutachten_3.png   Geprüftes und zertifiziertes Gutachten      
     
Power_Point5.png   Produkt in schriftlicher und in elektronischer Form
     
Gewähr7.png   Zwei Jahre Gewährleistung auf das Produkt

 

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