Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zum Bestand der Eingruppierung des Personals bzw. einer Gruppe von Mitarbeitern oder auch einzelnen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern sind zur Vermeidung teurer Arbeitsrechtsprozesse aber auch bereits im Vorfeld entstehender Auseinandersetzungen von grundsätzlicher Bedeutung. Steit zur Entgeltgerechtigkeit oder tariflicher Bewertung und Eingruppierung lähmen die Arbeitsprozesse und behindern die motivierte Tätigkeitsausführung. Es wird dabei noch zu oft unterschätzt, dass diese das Arbeitsklima vergiftenden Streitigkeiten oft sehr hohe Kosten durch längere Arbeitsstillstände und nicht enden wollende Diskussionen und Debatten einer meist wachsenden Zahl von Beschäftigten generieren.
Auch die Beanstandungen von Rechnungshöfen oder den Rechts- und Aufsichtsbehörden zur fehlenden tarifgerechten Eingruppierung kann ein Gutachten zum Bestand der tarifgerechten Eingruppierung oft ein sicherer Kompass für die schnelle Beseitigung von Unzulänglichkeiten in Eingruppierungsfragen sein.
Diese Gutachten können ganz oder auch teilweise (je nach vorliegenden Bedingungen) online vollzogen werden, womit erhebliche Kosten eingespart werden können. Ist es notwendig, die Onlineberatung mit Präsenzterminen vor Ort zu kombinieren, so ist das grundsätzlich möglich
Zögern Sie nicht und fragen gern nach, da Zeitverzug oft mit anwachsenden Kosten verbunden ist.
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